Krankenkassenfachwirt

Krankenkassenfachwirtin / Krankenkassenfachwirt (KKFW)

Kurzbezeichnung: KKFW

Art: Fortbildung, Online Campus

Ort: Präsenz mit Online

Termin: Januar eines Jahres (Vorbereitung ab November des Vorjahres)

Ziele

Die Fortbildung zur Krankenkassenfachwirtin bzw. zum Krankenkassenfachwirt qualifiziert Mitarbeitende von Krankenkassen, die einen Abschluss im Ausbildungsberuf Sozialversicherungsfachangestellte oder einen vergleichbaren Berufsabschluss haben, zu einer eigenständigen, fallbezogenen Arbeit und zur ganzheitlichen Kundenbetreuung in gehobener Sachbearbeiterfunktion.

Ferner haben Absolventen der Fortbildung zur Krankenkassenfachwirt bzw. zum Krankenkassenfachwirt eine Hochschulzugangsberechtigung im Land NRW, die zur Aufnahme eines Studiums in jedem Studiengang berechtigt.

Inhalt

Die Fortbildung umfasst folgende Themenfelder:

  • Leistungen
  • Versicherung und Beiträge
  • Wirtschaft und Recht

Ergänzend zum Vollzeitunterricht bereiten sich die Teilnehmer anhand internetgestützter Lernmaterialien im Selbststudium auf ausgewählte Themen vor (E-Learning).

Zielgruppe

Zur Fortbildung werden insbesondere Personen zugelassen, die eine Ausbildung zur*zum Sozialversicherungsfachangestellten nachweisen. Die Zulassung ist auch für Personen ohne abgeschlossene Ausbildung zur*zum Sozialversicherungsfachangestellten möglich, die eine mindestens zweijährige Tätigkeit in dem Tätigkeitsbereich einer*eines Sozialversicherungsfachangestellten ausgeübt haben, wenn sie den Nachweis über eine hinreichende fachliche Qualifikation erbringen. Dafür bieten wir die Fortbildung "SoFaRecht kompakt" an.

Zur Feststellung der persönliche Eignung empfehlen wir die Teilnahme an einer Potenzialanalyse. 

Dauer

Die Fortbildung dauert insgesamt 18 Monate und umfasst eine Vorbereitungs-, eine Seminar- sowie eine Prüfungsphase.

  • In der dreimonatigen Vorbereitungsphase fertigen die Teilnehmer*innen zwei Vorbereitungsaufgaben an.
  • Die 12-monatige Seminarphase umfasst neun einwöchige Seminarabschnitte sowie Selbstlernphasen zwischen den Seminarabschnitten.
  • Die abschließende Prüfungsphase dauert drei Monate.

Prüfung

Die schriftliche Prüfung zur Krankenkassenfachwirtin und zum Krankenkassenfachwirt besteht aus drei dreistündigen Klausuren in den Themenfeldern Leistungen, Versicherung und Beiträge, Recht und Wirtschaft sowie einer dreistündigen Klausur, die sich über alle Prüfungsfächer erstreckt. Die mündliche Prüfung dauert 60 Minuten.

Dozenten

Dozenten der IKK Akademie

Zeit & Ort

Ort: Präsenz mit Online
Termin: Januar eines Jahres (Vorbereitung ab November des Vorjahres)
Seminar­kosten:nach separatem Angebot
Hotel­kosten:nach separatem Angebot

Beratung & Organisation

Kurzbezeichnung:
KKFW
Kategorie:
Krankenkassenfachwirt

Beratung:
Michael Schulz
Telefon: 02331 3506-520
michael.schulz@ikk-akademie.de

Organisation:
Nadine Reinecke
Telefon: 02331 3506-405
nadine.reinecke@ikk-akademie.de